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Transparenz

KI-generierte Medien

SPEEDREAM nutzt KI-generierte Bilder und Videos für die künstlerische Markenwelt. Diese Medien sind direkt an der jeweiligen Darstellung sichtbar gekennzeichnet.

So kennzeichnen wir

KI-generierte Bilder tragen den Hinweis „KI-generiert“. KI-generierte Bewegtbilder sind als „KI-Video“ gekennzeichnet. Die Kennzeichnung erscheint unmittelbar am Medium und ist ohne zusätzliche technische Hilfsmittel sichtbar.

Beim Startseiten-Hero stammt das Standbild aus einer historischen Originalaufnahme. Nur die daraus entwickelte Bewegung ist KI-generiert; der Hinweis unterscheidet deshalb ausdrücklich zwischen Video und Standbild.

KI-generierte Markenwelt

Zur KI-generierten Markenwelt gehören die fotorealistischen Epochenbilder und -videos, die inszenierten historischen Rennszenen sowie die Atelier-Visualisierungen. Sie dienen der Art Direction und dokumentieren kein tatsächliches historisches Ereignis und keinen realen Herstellungsvorgang.

Originale und Produktfotografie

Die historische Werner-Eisele-Aufnahme, die Gründerporträts und die Produktaufnahmen der Edition 100 Reims sind Fotografien und werden nicht als KI-generiert gekennzeichnet. Wo eine KI-Animation auf einem Originalfoto aufbaut, bleibt diese Unterscheidung direkt am Medium sichtbar.

Die Darstellungen der Le-Mans- und Montlhéry-Ausführungen sind KI-generierte Gestaltungsentwürfe: Sie beruhen auf einem Foto des unbeschrifteten Armbands, die Gravur ist digital ergänzt. Sie zeigen die vorgesehene Gestaltung, kein fertig graviertes Stück, und sind am Bild als KI-generiert gekennzeichnet.

Bei den Reims-Editionen und bei Targa Florio ist es umgekehrt: Die Gravur ist echt fotografiert, nur die Umgebung ist KI-generiert, auf der Reims-100-Seite im Header und unter „Die Geschichte“ (Zeitnahme-Tafel, Kilometerstein), auf der Targa-Florio-Seite im Header und unter „Die Strecke“ (Trockenmauer, Rennhandschuh). Auch diese Bilder sind am Bild gekennzeichnet.

Rechtsgrundlage

Die Kennzeichnung folgt den Transparenzanforderungen aus Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung. Maßgeblich ist außerdem, dass kommerzielle Darstellungen nicht über wesentliche Eigenschaften eines Produkts oder über die Echtheit einer Szene täuschen.

EU-Kommission: Transparenzpflichten nach Artikel 50 ↗

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